Was brauchen wir für den Antrag?
Damit wir deinen Antrag abgeben können benötigen wir:
- Ein biometrisches Passfoto
- einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- einen Erste-Hilfe-Kurs (min 9 Zeiteinheiten)
- eine Kopie deines Ausweises
- die Gebühren für den Landkreis (bei Ersterwerb 44,70€)
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis beim "Führerschein mit 17"
benötigen wir zusätzlich noch:
- Die Unterlagen, die du bei uns bekommst, unterschrieben zurück
- Eine Kopie der Ausweise und Führerscheine deiner Begleitpersonen
Der Sehtest
Der Sehtest ist Vorschrift und vor Ausbildungsbeginn vorzulegen
Fahrschüler der Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, B96, L oder T benötigen für den Führerschein- Antrag einen Nachweis über einen bestandenen, amtlichen Sehtest. (§12 FeV)
Für einen Sehtest der Klassen C und D benötigst du eine augenärztliche Untersuchung.
Benötigte Unterlagen für den Führerscheinsehtest:
- Personalausweis oder Reisepass (amtliches Lichtbilddokument)
- Kontaktlinsen oder Brille (falls vorhanden) Der Sehtest wird mit Brille bzw. Kontaktlinsen durchgeführt
Die Erste-Hilfe-Bescheinigung
Regelungen Erste-Hilfe-Kurs:
Seit dem 01.01.2016 wird die Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen und Ausbildung in Erster Hilfe durch den neuen Erste
Hilfe Kurs ersetzt. Ab sofort muss jeder Fahrschüler einen „Erste Hilfe Kurs“ mit 9 Unterrichteinheiten besuchen.
Der Erste Hilfe Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (insgesamt 405 Minuten). Der Kurs wird an einem Tag unterrichtet, insgesamt in 7 ½ Stunden.
Nachdem Sie den Erste Hilfe Kurs absolviert haben erhälst du ein
Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung ist nicht erforderlich.
Das Zertifikat der Teilnahme kannst du dann deiner Fahrschule für die Antragsstellung geben.
Kontakt
Lünerstraße 1a
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
12:00-18:00 Uhr
Dienstags: geschlossen!
Freitag
11:00 - 17:00 Uhr
Theorieunterrichte:
Dienstags und Donnerstags 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr